Die ECON TEL GmbH (nachfolgend kurz „ECON TEL“ ist darauf spezialisiert Vertriebsdienstleistungen für ihre Auftraggeber zu erbringen. Nach einer Analyse der Bestandssituation des Auftraggebers werden die für den Auftraggeber zu erbringenden Vertriebsleistungen zielgruppenorientiert definiert. Anhand einer auf den Auftraggeber zugeschnittenen Vertriebsstrategie werden seitens ECON TEL für den Auftraggeber Kontakte
zu ausgewählten potenziellen Kunden vermittelt und auf diesem Wege Vertriebskanäle mit hohem Umsatz-potenzial eröffnet oder wiederbelebt. Das jeweils definierte und zu erbringende Leistungsspektrum ergibt sich aus den jeweiligen Aufträgen und den hieraus erstellten Projektbüchern und/oder Konzepten zur Neukunden-ansprache.
Dies vorausgeschickt, konkretisieren diese Geschäftsbedingungen die vertraglichen Vereinbarungen über die Inanspruchnahme der ECON TEL Dienste wie folgt:
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, für sämtliche Angebote von ECONTEL gegenüber dem Auftraggeber. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB.
1.2 ECON TEL erbringt Leistungen auf Basis dieser AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des
§ 14 BGB. Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht angeboten und erbracht.
1.3 Abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich seitens ECON TEL akzeptiert wurden, sind für diese unverbindlich, auch wenn den Vertragsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2.1 ECON TEL unterstützt seine Auftraggeber dabei Aufträge zu generieren und den Vertrieb des Auftraggebers zu optimieren. Die Einzelheiten des Auftragsumfangs werden zu Beginn eines Projektes konkret besprochen und schriftlich definiert.
2.2 ECON TEL analysiert die Bestandssituation gemeinsam mit dem Auftraggeber. Hierbei werden die Ziele
des Auftraggebers herausgearbeitet und das seitens ECON TEL zu erbringende Leistungsspektrum festgelegt. Basierend auf den Informationen des Auftraggebers bietet ECONTEL die Erstellung eines umfassenden Projektbuches an, welches die Strategie der Neukundengewinnung nebst Schulungsunterlagen und Leitfäden für die Gesprächsführung zur Neukundengewinnung enthalten kann. Die Einzelheiten des Leistungsspektrums ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
2.3 ECON TEL und der Auftraggeber arbeiten heraus, welche Zielgruppen als Neukunden in Betracht kommen und anzusprechen sind.
Die durch ECON TEL zu bearbeitenden Adressen können vom Auftraggeber – ggf. unter Nennung der gewünschten Ansprechperson – zur Verfügung gestellt werden. ECON TEL kann dem Auftraggeber Quellen nennen, über die Adressen bezogen werden können, ohne jedoch für diese Hinweise oder die Richtigkeit der daraufhin übermittelten Datensätze eine Gewähr übernehmen zu können.
Alternativ kann auch ECON TEL auf Wunsch des Auftraggebers die Beschaffung der Adressen über Dritte
– z. B. über Adressverlage oder andere Quellen – gegen Kostenerstattung übernehmen. ECON TEL handelt in diesem Falle allerdings im Namen, im Auftrag sowie mit Vollmacht des Auftraggebers und übernimmt weder für die Richtigkeit, die Qualität oder die Aktualität der gelieferten Adressen eine Haftung. Diese bleibt beim Adressanbieter. Etwaige Haftungsansprüche des Auftraggebers aus einer Schlechtleistung sind dann dem Adressanbietergegenüber geltend zu machen, welcher von ECONTEL zu diesem Zweck konkret benannt wird.
2.4 ECON TEL verpflichtet sich, die mit der Vertragsabwicklung beauftragten Mitarbeiter auf Basis der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen mit dessen Unternehmen, Produkten und Akquise-zielen vertraut zu machen und zu schulen. Diese Leistungen sind Teil der von ECON TEL zu erbringenden Projektsteuerung und werden über diese pauschaliert abgerechnet.
2.5 ECON TEL betreut den Auftraggeber und dessen potenzielle Kunden regelmäßig durch feste Ansprechpartner. Ein Anspruch hierauf besteht aber seitens des Auftraggebers nicht. Insbesondere bleibt es ECON TEL vorbehalten, freie Mitarbeiterkapazitäten zur Bearbeitung des jeweiligen Auftrages einzusetzen und – soweit etwa aus Termingründen oder wegen personeller Engpässe notwendig– auf externe Mitarbeiter zuzugreifen. ECON TEL sichert dem Auftraggeber aber zu, auch in diesen Fällen im Rahmen der Projekt-steuerung für eine qualifizierte Schulung dieser Mitarbeiter Sorge zu tragen, durch welche die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sichergestellt ist.
2.6 ECON TEL legt mit dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss oder im Rahmen der Zielvereinbarung, z. B. im Projektbuch, fest, mit welcher Intensität die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder in dessen Auftrag bezogenen Adressen bearbeitet werden sollen (Anwählversuche).Sollte es ECON TEL nicht möglich sein, den gewünschten Ansprechpartner im Rahmen dieser festgelegten Leistung zu erreichen, gilt die Adresse als bearbeitet. Die Parteien können mit Blick auf die Abrechnung nach Aufwand aber vereinbaren, dass diese Adresse weiterhin kontaktiert werden soll, etwa weil sie dem Auftraggeber besonders attraktiv erscheint.
2.7 ECON TEL kontaktiert die potenziellen Neukunden im Namen und auf Basis des durch den Auftraggeber
zur Verfügung gestellten oder für diesen in dessen Namenbezogenen Adresssatzes. ECON TEL weist den Auftraggeber allerdings ausdrücklich darauf hin, dass die Lieferung von Adress- und Kontaktdaten nicht gleichbedeutend mit der Zustimmung Dritter zum Erhalt von Werbung auf dem jeweiligen Kommunikations-weg ist. Die rechtliche Zulässigkeit der Kontaktaufnahme hat der Auftraggeber jeweils selbst zu prüfen und
zu bewerten. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erhaltenen Datensätze alleinverantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.
2.8 ECON TEL garantiert keine Vertragsabschlüsse zwischen dem Auftraggeber und Dritten. ECON TEL kontaktiert lediglich die Ansprechpartner des Dritten im Namen des Auftraggebers und unterstützt dessen Vertrieb durch das Informieren des Dritten über Unternehmen und Produkte des Auftraggebers. Zudem ist
die Leistung von ECON TEL darauf ausgerichtet, im Namen des Auftraggebers Termine für dessen Vertriebs-mitarbeiter mit Entscheidungsträgern bei potenziellen Neukunden zu vereinbaren. Eine Garantie für eine Erfolgsquote in Bezug auf von ECON TEL zu bearbeitende Adressen und darauf eingehende Bestellungen
beim Auftraggeber wird ausdrücklich nicht übernommen.
2.9 Soweit ECON TEL dem Auftraggeber Informationen zu Umsatz- und/oder Kundenpotenzialen, zu Trends, Chancen und Risiken, zu Einkaufs- und Beschaffungsprognosen im potenziellen Neukundensegment oder vergleichbare Informationen per Newsletter, als Studie oder auf anderen Informationswegen zur Verfügung stellt, basieren die Informationen auf eigenen Werten und Meinungen und sind keinesfalls als Tatsachen-behauptungen zu verstehen. Es handelt sich bei diesen Informationen um reine Werturteile, die auf subjektiven Prognosen, mathematisch-statistischen Analysen und Wahrscheinlichkeitsberechnungen beruhen.
3.1 Mit seiner Bestellung erklärt der Auftraggeber, dass er einen Vertrag über die bestellte Leistung mit ECON TEL abschließen möchte, hierin liegt sein Angebot. Der Auftraggeber wählt hierbei auch eine Laufzeitoption.
ECON TEL prüft nach Eingang des Angebots, ob die bestellte Leistung erbracht werden kann oder – etwa aus Kapazitätsgründen – nicht verfügbar ist. Sollte die vom Auftraggeber angefragte Leistung nicht verfügbar sein, informiert ECON TEL den Auftraggeber unverzüglich. Bis zur Annahme des Angebots durch ECON TEL sind alle von ECON TEL angepriesenen Leistungen und Angebote freibleibend.
3.2 Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich in der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt der Briefwechsel(§ 127 Abs. 2 S. 1 BGB).
4.1 Wird zwischen ECON TEL und dem Auftraggeber ein fester Starttermin für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses schriftlich vereinbart, beginnt die Frist mit dem Tage der Auftragsbestätigung.
4.2 Vereinbaren ECON TEL und der Auftraggeber feste Leistungszeiten, z. B. für die Zurverfügungstellung bearbeiteter Adressen, verlängert sich der Leistungszeitraum, sofern der Auftraggeber eigenen Mitwirkungs-verpflichtungen nicht nachkommt um den Zeitraum bis zur Erbringung der geforderten Mitwirkungshandlung, wenn der Auftraggeber nicht den Nachweis erbringt, dass diese Mitwirkungshandlung zur Erbringung der seitens ECONTEL geschuldeten Leistung innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums nicht erforderlich war.
4.3 Sollte ECON TEL eine geschuldete Leistung schuldhaft nicht zu dem im Vertrag definierten Zeitpunkt erbracht haben, hat der Auftraggeber ECON TEL eine Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen. Ohne fruchtlosen Ablauf dieser Nachfrist wird ein Verzug nicht begründet.
4.4 Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Krieg und unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von ECON TEL verlängern die vereinbarte Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Vom Eintritt der Störung ist der Auftraggeber in angemessener Weise zu informieren. Ist das Ende nicht absehbar oder dauert länger als drei Monate, ist jede Parteiberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Die von ECON TEL für den Auftraggeber zu bearbeitenden Adressdaten werden nach Absprache und auf Wunsch durch den Auftraggeber in einem für ECON TEL geeigneten Dateiformat per E-Mail an eine von ECON TEL benannte E-Mailadresse übermittelt, wobei sowohl die Datei selbst als auch der Übertragungsweg verschlüsselt sind. ECON TEL wird ein Passwort zur Entschlüsselung der Datei mitgeteilt, wobei dies persönlich, postalisch, telefonisch oder per SMS, nicht aber ebenfalls per E-Mailerfolgt. ECON TEL
und der Auftraggeber stimmen den Übertragungsweg einvernehmlich ab.
4.6 Die Übertragung der Daten erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Verzögert sich der Abruf der Daten oder deren elektronischer/postalischer Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Gleichzeitig entbindet ihn diese Verzögerung nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
4.7 Bezieht ECON TEL den Datensatz im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers über Dritte, hat auch diese Datenübertragung datenschutzkonform mit den notwendigen technisch-organisatorischen Maßnahmen zu erfolgen. Hat ECON TEL Zweifel an der Datenschutzkonformität des Übertragungsvorgangs, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. ECON TEL ist nicht verpflichtet, Daten auf unsicheren Übertragungs-wegen oder wider den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenzunehmen oder zu übertragen.
5.1 ECON TEL verarbeitet die zur Vertragserfüllung erhobenen Adresssätze und personenbezogenen Daten ausschließlich für den Auftraggeber und zum Zwecke der Vertragserfüllung. Eine weitergehende Nutzung desübermittelten Datensatzes findet nicht statt, insbesondere werden die Datensätze nicht für Werbezwecke an Dritte übergeben.
5.2 ECON TEL ist allerdings im Rahmen der Vertragserfüllung dazu berechtigt, jede bearbeitete Adresse zu Zweckendes Bearbeitungsnachweises und als Grundlage für die Rechnungsstellung zu speichern, bis das Vertragsverhältnisbeendet und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Rechnungen beglichen sind.
5.3 ECON TEL verarbeitet und nutzt personenbezogene Datengrundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung.
5.4 Die von ECON TEL für den Auftraggeber erstellten Projektbücher, Schulungsunterlagen und sonstigen Dokumente stellen eine eigene geistige schöpferische Leistung dar und genießen Urheberrechtsschutz. ECON TEL überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an diesen Unterlagen. Es ist dem Auftraggeber jedoch untersagt, die Dokumente zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder anderweitig an Dritte weiter-zugeben. Der Auftraggeber hat auch intern gegenüber seinen Mitarbeitern Sorge dafür zu tragen, dass die Dokumente nicht an Dritte weitergegeben werden, insbesondere für den Fall, dass ein bisher verantwort-
licher Mitarbeiter des Auftraggebers das Unternehmen verlassen sollte.
5.5 Sämtliche von ECON TEL für den Auftraggeber erstellte Unterlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum von ECON TEL. ECON TEL ist berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Dokumente bis zur Erfüllung sämtlicher Honorarforderungen zu verweigern.
6.1 ECON TEL rechnet die Leistungen grundsätzlich im Stundentakt ab, wobei eine Honorarstunde 60 Minuten Arbeitszeitentspricht. Die konkreten Preise ergeben sich aus den der Bestellung zugrunde gelegten Preis-konditionen bzw. der konkreten individuellen Vereinbarung. Hierbei können auch Festpreise, Monats-pauschalen oderweitere Pauschalierungen z. B. für die Projektsteuerung vereinbart werden.
Die Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – Nettopreise und verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Werden Adressinformationen im Auftrag des Auftraggebers durch ECON TEL zur Vertragsabwicklung über Dritte bezogen, werden die durch den Dritten berechneten Kosten an den Auftraggeber weitergegeben.
6.3 Soweit ECON TEL sich vertraglich verpflichtet hat, Projektbücher, Schulungsunterlagen oder andere Dokumente zu erstellen, ist die geschuldete Leistung erbracht, sobald die Unterlagen auf Basis der vom Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Informationenerstellt und an diesen ausgehändigt
oder elektronisch übermittelt worden sind.
6.4 Alle Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber sofort und ohne Abzug fällig, soweit nicht in der Auftragsbestätigung eine abweichende Fälligkeit vereinbart ist. Bei Vergütungsabreden, welche eine monatliche Zahlung zum Gegenstand haben, ist die Leistung spätestens zum siebten Tag des Monats zu bewirken; d. h., dass die geschuldete Zahlung unter Berücksichtigung von Banklaufzeiten so zu zahlen ist,
dass sie am siebten Tag des Monats bei ECON TEL gutgeschrieben wird.
6.5 Der Auftraggeber hat Abrechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Einwendungen sind spätestens vor Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung zu erheben,
andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
6.6 Zahlt der Auftraggeber trotz Fälligkeit einer Forderung nicht, ist ECON TEL auch vor Verzugseintritt berechtigt, Zinsen ab Fälligkeit der Forderung in Höhe von fünf Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz
zu verlangen.
6.7 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung aufgrund einer Mahnung durch ECON TEL oder nach Ablauf von 30Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung odergleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen ab Verzugseintritt neun Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz. Zudem ist ECON TEL berechtigt, ab Verzugseintritt eine Pauschale in Höhe von 40,00 € gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Dies gilt auch für Abschlagszahlungen und sonstige Ratenzahlungen. Diese Pauschale ist allerdings auf einen geschuldeten Schadensersatzanzurechnen,
soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
6.8 ECON TEL hat für den Fall des Zahlungsverzuges das Recht, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben und bis zum Zeitpunkt des Ausgleichs der fälligen Forderungen eigene Leistungen einzustellen; insbesondere steht ECON TEL damit bis zum Ausgleich fälliger Forderungen das Recht zu, von der Akquise neuer Kunden und
der Vereinbarung weiterer Termine für den Vertrieb des Auftraggebers Abstand zu nehmen, vereinbarte (Vertriebs-)Leistungen für den Auftraggeber einzustellen, bereits vereinbarte Termine im Namen des Auftraggebers bei Kunden/Dritten abzusagen und dem Auftraggeber zu untersagen, bereits vereinbarte Termine mit den Kunden bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen wahrzunehmen. ECON TEL wird dem Auftraggeber die Ausübung derartiger Rechte mindestens sieben Tage zuvor ankündigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einräumen, die Zahlung rechtzeitig zuvor zu bewirken.
6.9 Kommt der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Zahlungsraten ganz oder mit nicht unerheblichen Teilen hiervon oder mit der Entrichtung fälliger Forderungen, welche sich der Höhe nach auf zweimonatliche Forderungen summieren, aber über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten angefallen sind, in Zahlungsverzug, ist ECON TEL berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
6.10 Wird der Vertrag auf Grund des Zahlungsverzuges gem. Ziffer 6.9 gekündigt, hat der Auftraggeber ECON TEL 50%der für die Restlaufzeit anfallenden Vergütung zu erstatten.
6.11 ECON TEL ist zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn die neuen Preise bezogen auf das konkrete Produkt innerhalb eines Jahres nach der letzten Preiserhöhung 5%oder in drei aufeinanderfolgenden Jahren seit der letzten Preiserhöhung 15% des zuvor geltenden Preises nicht übersteigen und
- die Preiserhöhung entweder der bei ECON TEL eingetretenen Kostensteigerung für die Bereitstellung des Produkts oder der Steigerung des ECON TEL Listenpreises für dieses Produkt entspricht oder
- ECON TEL den Leistungsumfang des bestellten Produkts mehr als nur unwesentlich erweitert hat und die Preiserhöhung dazu in einem angemessenen Verhältnis steht.
Die Preisänderungen werden erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Änderungs-mitteilung beim Auftraggeber wirksam. Der Auftraggeber ist allerdings berechtigt, den Vertrag innerhalb
von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung auf den Zeitpunkt der Preiserhöhung zu kündigen, wenn die Preiserhöhung eine der in Ziffer 6.11 S. 1 genannten Grenzen überschreitet. Macht der Auftraggeber von diesem Recht keinen Gebrauch und ist der Auftraggeber auf diese Rechtsfolge hinge
wiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgesetzt.
7.1 Der Auftraggeber hat ECON TEL sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind. Insbesondere hat der Auftraggeber ECONTEL hinreichende Informationen zu seinem Unter-nehmen, den Produkten, der relevanten Branche und den Zielvorstellungen hinsichtlich der Neukunden-gewinnung so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass die Erstellung eines Projektbuches oder eines
anderen geschuldeten Dokumentes zum Beginn der Vertragslaufzeitmöglich ist.
7.2 Der Auftraggeber hat die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen und bereitzuhalten, sodass ECON TEL auf die Kalender der Vertriebsmitarbeiter zugreifen und Termine bei Kunden in die Kalender der Vertriebsmitarbeitereintragen kann.
7.3 Der Auftraggeber hat ECON TEL einen Adressdatensatz mit den potenziellen Kunden zu überlassen, welche von ECON TEL im Rahmen der Vertragsabwicklung angesprochen werden sollen. Hierbei hat der Auftraggeber selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein IT-System auf die Übertragung des Datensatzes per E-Mail einge-
richtet ist, funktioniert und auch eine dem Stand der Technik entsprechende Virenkontrolle nutzt.
7.4 Weiterhin hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die von ECON TEL angereicherten und sodann übermittelten Datensätze bei ihm lesbar sind und verwendet werden können. Für den Fall, dass der Auftrag-geber ECON TEL beauftragt, den Adressdatensatz über einen Dritten zu beziehen und diesen dann zu verarbeiten, obliegt es allein dem Auftraggeber, die technischen Voraussetzungen dafür bereit zu
halten, dass er selbst den angereicherten Datensatz erheben und für sich nutzbar machen kann.
7.5 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass seine Mitarbeiter und alle berechtigten Leistungsempfänger von den beschränkten Nutzungsbefugnissen gem.§ 5.4 Kenntnis erlangen
und die Daten nicht für eigene oder fremde Zwecke vertragswidrig nutzen.
8.1 ECON TEL übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber oder von Dritten im Auftrag des Auftraggebers erhobenen Daten. ECON TEL bietet auch keine Gewähr oder Garantie für Vertragsabschlüsse des Auftraggebers mit Dritten, sondern schuldet nur die vertraglich definierten Vertriebsdienstleistungen.
8.2 Gewährleistungsansprüche für Leistungsstörungen, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers basieren oder auf sonstigen Umständen, welche der Auftraggeber zu vertreten hat (beispielsweise Fehlbedienungen oder Mängel im vom Auftraggeber eingesetzten IT-System), bestehen nicht.
8.3 Nach Lieferung der Projektbücher und/oder anderen Dokumenten/Informationen hat der Auftraggeber diese zu überprüfen. Mängel, die durch zumutbare Untersuchung feststellbar waren, sind unverzüglich, versteckte Mängelunverzüglich nach ihrer Entdeckung gegenüber ECONTEL schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich wird ein Zeitraum von sieben Tagen nach Ablieferung der Leistung oder bei verdeckten
Mängeln von sieben Tagen ab Kenntnis des Mangels angesehen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.§ 377 HGB bleibt unberührt.
8.4 Sollte ein Gewährleistungsgrund vorliegen, hat der Auftraggeber ECON TEL zunächst zweimal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ausgenommen hiervon sind Fälle, für die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Ausübung von Gewährleistungsrechten auch ohne besondere Frist-
setzung möglich ist, etwa weil eine Nacherfüllung unmöglich oder unzumutbar ist oder von ECON TEL verweigert wurde. Eine Nacherfüllung leistet ECON TEL nach eigener Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.5 Schlägt die Nacherfüllung durch ECON TEL fehl und möchte der Auftraggeber ein Recht auf Schadensersatzstatt der Leistung geltend machen, gelten die Haftungsbeschränkungen unter Ziffer 8.7.
8.6 Bei geringfügigen Mängeln, die von ECON TEL nicht zu vertreten sind, steht dem Auftraggeber ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nicht zu.
8.7 ECON TEL haftet für durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln verursachte Schäden bei Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung oder bei unerlaubter Handlung, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist hingegen ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, welche die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf (Kardinalspflichten)
– haftet ECON TEL hingegen für jede Fahrlässigkeit, allerdings nur bis zur Höhe des unmittelbaren und vorhersehbaren Schadens. Vom unmittelbaren Schaden sind nicht umfasst– ohne darauf beschränkt
zu sein – indirekte Schäden und Folgekosten wie entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust
von Programmen und Daten oder Nutzungsausfall.
Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von ECON TEL entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Gesetz eine zwingende Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, vorsieht.
Soweit die Haftung von ECON TEL ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmervertreter und Erfüllungsgehilfen von ECON TEL.
8.8 Alle vertraglichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht spätestens innerhalb eines Jahres ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist(in der Regel ist dies der Zeitpunkt der Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung der Leistung)geltend gemacht werden.
9.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der Weiter-verarbeitung der von ihm oder in seinem Auftrag durch Dritte an ECONTEL übermittelten Daten. Der Auftrag-geber übernimmt insbesondere auch die alleinige wettbewerbsrechtliche Verantwortung für die Durchführung von Direktmarketing-Aktionen und die Nutzung der gelieferten Telefonnummern.
9.2 Der Auftraggeber stellt ECON TEL von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund vorgerichtlicher oder gerichtlicher Verfahren in Zusammenhang mit Aktionen und Nutzungen im Sinne der Ziffer 9.1 frei. Erfolgt
eine wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme, trägt allein der Auftraggeber die Kosten. Etwaig entstandene Schäden –einschließlich etwaiger Bußgelder sowie angemessene Kosten der Rechtsverteidigung – sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
10.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ausweislich der Auftragsbestätigung.
10.2 Maßgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist sowie für die Kündigung selbst ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der jeweiligen Partei.
10.3 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für beide Vertragspartner unbenommen vorhergehender Ziffern dieser AGB möglich.
Ein wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch ECON TEL liegt neben dem in Ziffer 6.9 genannten Grund des Zahlungsverzuges insbesondere vor, wenn der Auftraggeber ihm obliegende Vertragspflichten erheblich oder nachhaltig verletzt oder wenn der Auftraggeber seinen Sitz, Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt nach Vertragsschluss außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland verlegt.
11.1 Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlich zu erteilenden Zustimmung durch ECON TEL.
11.2 Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegen Ansprüche von ECON TEL aus diesem Vertragsverhältnis ist nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.
11.3 Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber ECONTEL nur entgegenhalten, wenn der Gegenanspruch, auf das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, auf demselben Rechtsverhältnis wie die Forderung von ECON TEL beruht und zudem unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
11.4 Leistungsverweigerungsrechte im Übrigen kann der Auftraggeber ebenfalls nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch des Auftraggebers, auf welchen das Leistungsverweigerungsrechtgestützt wird, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
Die dem Auftraggeber von ECON TEL zur Verfügung gestellten Datensätze genießen Urheberrechtsschutz gem. §§ 4 Abs. 2, 87a, 87 b UrhG.
13.1 Der Vertragsinhalt und sonstige vertrauliche Informationensind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten gegenüber nur offen gelegt werden, soweit dies rechtlich zwingend erforderlich ist.
13.2 Nicht als vertrauliche Information gelten jedoch solche Informationen, die dem Auftraggeber vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder die nach Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass der Auftraggeber dies zu vertreten hätte.13.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt
über die Laufzeit des Vertrages hinaus.
14.1 Dieser Vertrag und sämtliche hiermit in Zusammenhangstehenden Ansprüche und Verpflichtungen unterliegendem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf(CISG) und des UN-Kaufrechts.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Für die Auslegung aller Vereinbarungen ist allein die deutsche Text
fassung maßgeblich.
14.2 Erfüllungsort ist Münster/Westfalen.
14.3 Als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien Münster/Westfalen.
15.1 Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in der unterzeichneten Vertragsurkunde und diesen AGB enthalten. Weitergehende Vereinbarungen existieren nicht.
15.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung oder einen Verzicht auf die Anwendung dieser Schriftform-bestimmung. Nachträgliche mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von ECON TEL bestätigt wurden.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, oder sollte sich in einemeinzelnen Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei der Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben und nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
15.4 Diese AGB können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden, um Regelungslücken zu schließen, die dadurch entstehen, dass einzelne Vertragsklauseln durch die Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden. Eine nachträgliche Anpassung ist zudem möglich, soweit das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältniszwischen Leistung und Gegenleistung der Vertragspartnerdurch unvorhersehbare Änder-ungen, welche nicht durch ECON TEL veranlasst worden sind und auf die ECON TEL auch keinen Einfluss hatte, gestört wurde, es sei denn, eine solche Anpassung wäre dem Auftraggeber nicht zumutbar.
Eine beabsichtigte Änderung der AGB wird allen Auftraggebern fünf Wochen vor Inkrafttreten der Änderung online, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Mit dieser Information wird den Auftraggebern die Möglichkeit eingeräumt, der Änderung innerhalb einer Frist von fünf Wochen zu widersprechen. Widerspricht der Auftrag-geber daraufhin nicht innerhalb dieser fünfwöchigen Frist, gelten die AGB in der geänderten Form als verein-bart. Widerspricht der Auftraggeber hingegen der Änderung, gelten die AGB in der unveränderten Form zwischen ECON TEL und dem Auftraggeber fort. ECON TEL kann den bestehenden Vertrag dann allerdings
mit einer Frist von 30Tagen, berechnet ab Zugang des Widerspruchschreibens, bei ECON TEL kündigen,
worauf der Auftraggeberin der Mitteilung über die Änderung der AGB ebenso hinzuweisen ist, wie auf die Folgen weiterer Nutzung der Dienste/Leistungen trotz Vertragsbeendigung.
15.5 Die Bestimmungen unter Ziffer 15.4 gelten nicht für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen. Deren Geschäftsbedingungen kann ECON TEL jederzeit ändern.